Der Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI) in Deutschland und die Association of Plastics Manufacturers in Europe (APME, der Verband der europäischen Kunststoffhersteller) haben Spezifikationen zur Herstellung und Rekonditionierung von Chemiepaletten (CP) erarbeitet. Diese Palettentypen (CP1 bis CP9) entsprechen den Anforderungen der chemischen Industrie und deren Kunden.
Durch die Standardisierung ist eine bessere Wiederverwendung gewährleistet.
Sie können natürlich auch von anderen Branchen eingesetzt werden.
Es gibt folgende Typen:
Standardgröße, mit überstehenden Kufen- und Deckbrettern (geeignet für Strechfolie)
mit überstehenden Kufen- und Deckbrettern, in konsumnahen Bereichen, Handelsketten
Containermaß, mit überstehenden Kufen- und Deckbrettern, z. B. für Fässer
Für Schüttgüter in Säcken (Granulat, Düngemittel), mit überstehenden Kufen- und Deckbrettern
Containermaß für kleinere Stückgüter, Palette ist außen bündig
Querdeckpalette ohne Überstand
Wie CP – 7, jedoch Querdeck und außen bündig
Containergerechte Spezialpalette für Großbehälter mit Bodenauslauf
Containermaß, außen bündig, stabiler als CP – 3
Lämmle Industriepack Verpackungsgesellschaft Zell mbH & Co. KG und Lämmle Holzverarbeitung GmbH